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Anrecht auf gleiche Anzahl der Versuche wie im Heimatland? (2 Antworten)

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Hallo zusammen,

ich habe eine kurze Frage:
in unserem Heimatland, wo wir auch offiziell krankenversichert sind, haben wir offiziell 4 Versuche zu Gute, die die Kasse auch zu 100% übernimmt.

Da unsere KiWu allerdings in D ist, muss man erst ein Formular vorlegen, dass die heimische Kasse der Behandlung im Ausland zustimmt und die Kosten übernimmt, dann wird man bei einer deutschen Kasse "unterversichert", da die deut Kasse mit der KiWu abrechnen kann und das dann meiner eigentlichen Krankenkasse in Rechnung stellt. Daher bekomme ich auch 100% erstattet, weil es bei uns "so ist" und nicht wie üblich 50%.

Jetzt habe ich aber gesehen, dass die deut Kasse auf dem Behandlungsplan vermerkt hat "Zustimmung für 3 Versuche". ???
Ist das ein Fehler, weil die halt immer 3 schreiben? Oder muss ich den 4. nachbeantragen, weil es nicht üblich ist? Oder "verliere" ich den Anspruch auf den 4. Versuch, obwohl meine Kasse den zahlen würde, weil in D nur 3 gewährt werden?

Vielen Dank schon mal!!!
Claudia

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