Hallo,
vor Erstattung der Kosten der 2. Icsi hat die PKV alle Behandlungsprotokolle sowie Informationen zu Kryos und vorgenommenen Transfers verlangt. Letztendlich blieb uns nichts anderes übrig als anzugeben, dass wir bisher 2 Icsis und 1 Kryo vorgenommen haben. Die Kosten für die Kryo haben wir aber noch nicht eingereicht.
Daher nun meine Frage, ob uns die PKV verpflichten kann, den Kryo-Versuch als Versuch anzurechnen. Oder können wir einen bezahlten 3. Icsi-Versuch von der PKV einfordern.
In unseren Versicherungsbedingungen der PKV steht folgender Satz: " Erstattungsfähig sind bis zu drei Versuche der künstlichen Befruchtung." Was bedeutet diese Definition? Fallen unter Versuche der künstlichen Befruchtung auch Kryos?
Gibt es hierzu eventuell bereits Gerichtsurteile? Leider konnte ich hierzu nichts finden.
Vielen Dank!
Flower
vor Erstattung der Kosten der 2. Icsi hat die PKV alle Behandlungsprotokolle sowie Informationen zu Kryos und vorgenommenen Transfers verlangt. Letztendlich blieb uns nichts anderes übrig als anzugeben, dass wir bisher 2 Icsis und 1 Kryo vorgenommen haben. Die Kosten für die Kryo haben wir aber noch nicht eingereicht.
Daher nun meine Frage, ob uns die PKV verpflichten kann, den Kryo-Versuch als Versuch anzurechnen. Oder können wir einen bezahlten 3. Icsi-Versuch von der PKV einfordern.
In unseren Versicherungsbedingungen der PKV steht folgender Satz: " Erstattungsfähig sind bis zu drei Versuche der künstlichen Befruchtung." Was bedeutet diese Definition? Fallen unter Versuche der künstlichen Befruchtung auch Kryos?
Gibt es hierzu eventuell bereits Gerichtsurteile? Leider konnte ich hierzu nichts finden.
Vielen Dank!
Flower