Hallo ,
ich habe mich hier nun neu angemeldet, da wir trotz Hilfe der Kiwu Klinik nicht mehr weiterkommen...
Ich bin Beamtin, 50% Debeka und 50% Beihilfe, mein Mann GKV.
Ich habe PCO, welches von der Debeka auch anerkannt wird. Mein Mann hatte zu Beginn der Behandlung Asthenozoospermie. Mit Vitamin D und Zink aber alles momentan im Normbereich.
Wir hatten bis jetzt 8
IUIs und eine biochemische Schwangerschaft nach der 2.
IUI.
Nun geht es um die Zahlungen der
IUIs und die Weiterbehandlung eventuell mit
IVF (ich hänge momentan in der Warteschleife, kann am Donnerstag testen). Die Beihilfe zahlt alles zu 50%, die Debeka zahlt die Medikamente für die Stimulation (nur in der Menge, dass eine Eizelle reift) und die Ultraschalluntersuchungen.
Der Gutachter der Debeka beurteilt die
Spermiogramme nicht nach der neusten WHO Verordnung von 2010, sondern nach der Alten. Somit fällt mein Mann in die Astheozoospermie, obwohl er laut der WHO Verordnung von 2010 und der Kiwu ein normales
Spermiogramm aufweist.
Hier sind die Gutachten:
Gutachten 1
Es soll gutachtlich beurteilt werden, welcher der Eheleute an der für die Sterilität ursächlichen
Erkrankung leidet.
Es werden diverse Hormonanalysen von Frau
. vorgelegt, welche in
Zusammenschau mit der ebenfalls beschriebenen Zyklusstörung eindeutig beweisend für das
Vorliegen eines
PCO-Syndrom s sind. Insofern ist zweifellos eine Leistungsdichte der PKV
für hormonelle Stimulationsbehandlungen gegeben.
Zusätzlich werden diverse
Spermiogramme des Ehemannes vorgelegt, welche durchgehend
eine wechselnd ausgeprägte Einschränkung nach der herkömmlichen WHO-Klassifizierung
(WHO 4) aufweisen, welche nach wie vor für die Indikationsstellung zu
reproduktionsmedizinischen Verfahren ausschlaggebend ist. Obwohl einige
Spermiogramme
durchaus auch die Voraussetzungen für die Indikationsstellung zur
IVF/ICSI-Behandlung
erfüllen, kann jedoch aufgrund der in der Regel normalen Spermatozoendichte durchaus eine
Therapie mit intrauterinen
Inseminationen über eine begrenzte Anzahl von Zyklen sinnvoll
sein. Die
Insemination selbst, das heißt üblicherweise auch alle Leistungen am Tage der
Insemination, werden jedoch nicht durch die Erkrankung der Ehefrau sondern ausschließlich
durch die Fertilitätseinschrärikung des Ehemannes erforderlich und unterliegen deshalb nicht
der Leistungspflicht der PKV der Ehefrau.
Sollte die hier durchgeführte Behandlung weiterhin erfolglos bleiben und sich damit die
Indikationsstellung zur extracorporalen Befruchtung ergeben, so ist diese eindeutig auf die
Erkrankung des Ehemannes zurückzuführen. Auch in diesem Zusammenhang würde sich die
Leistungspflicht der PKV der Ehefrau auf die hormonelle Stimulationsbehand!ung
beschränken.
Gutachten 2
Es soll gutachtlich beurteilt werden, ob sich neue Gesichtspunkte ergeben.
Bei Frau
. wurden jetzt mehrere intrauterine
Insemination erfolglos durchgeführt.
Hierbei ließ sich offenbar stets eine adäquate Follikelreifung erzielen. Die Ejakulatbefunde
von Herrn
.. weisen jedoch durchgehend eine Asthenozoosperrnie nach der für die
Indikationsstellung zu Verfahren der extracorporalen Befruchtung nach wie vor gültigen
4.WHO-Referenz auf. Die entsprechenden Kriterien lassen sich auch den Richtlinien des
Gemeinsamen Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen, welche ja für
Indikationsstellungen bei dem gesetzlich versicherten Ehemann maßgeblich sind, entnehmen.
Die von Herrn Dr.
zitierten Forschungsergebnisse bezüglich der Tubenfunktion bei
Ovarialfunktionsstörungen zeigen lediglich eine theoretische Problematik auf, deren
praktische Relevanz jedoch durch die vielfach publizierten ausgezeichneten Ergebnisse der
hormonellen Stimulationsbehandlung mit Gonadotropinen - natürlich unter der Voraussetzung
eines uneingeschränkten andrologischen Status -e eindrucksvoll widerlegt werden.
Zusammenfassend besteht die eindeutige Indikation zur extracorporalen Befruchtung, und
zwar unter Anwendung der
ICSI-Methode; Indikationsbegründung ist hier die
Fertilitätsstörung des Ehemannes.
Spermiogramm
Art der Aufbereitung: Dichtegradient; Waschen-Zentrifugation; Konzentration
Volumen (mi) 1,9
Konzentration (Mio/ml) 33,7
Gesamtspermienzahl (10hoch6) 62,7
Anzahl inseminierbarer motiler
Spermien (Mio) 2,8
Normalformen (%) 6
Rundzellen (Mio/ml) 0
Quantifizierung möglich? ja
Wenn Nein
ICSI möglich? keine Angabe
Motilität vor Aufbereitung nach Aufbereitung
WHOA (%) 12 28
WHO B (%) 30 52
WHO C (%) 5 4
WHO D (%) 53 16
Diagnose: Normozoospmerie
Die letzten zwei waren viel besser. Ich habe die letzten zwei
Inseminationen jeweils ca. 14 Mio
Spermien inseminiert bekommen.
Wir sind rechtsschutzversichert.
Über Ideen und Vorschläge, was wir noch tun können würde ich mich sehr freuen!!
Liebe Grüße